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   LG Frankfurt/Main, 21.05.2014 - 2-13 S 168/13   

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https://dejure.org/2014,14467
LG Frankfurt/Main, 21.05.2014 - 2-13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,14467)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.05.2014 - 2-13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,14467)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 2-13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,14467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 21
    Keine Beschlusskompetenz zur Aufstellung einer Hausordnung durch den Verwalter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstellung der Hausordnung durch den Verwalter; mangelnde Beschlusskompetenz; Hausordnung mit verbindlicher Wirkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2014, 798
  • ZWE 2014, 326
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2014 - 13 S 168/13
    Denn durch Beschlussfassung der Wohnungseigentümer können nur solche Angelegenheiten geordnet werden, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden dürfen, anderenfalls bedarf es einer Vereinbarung (BGH NJW 2000, 3500 ).
  • OLG Stuttgart, 19.05.1987 - 8 W 89/87

    Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2014 - 13 S 168/13
    Teilweise wird dieses bejaht (OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 976 ; Niedenführ/Vandenhouten § 21 Rn 56; Jennißen/Heinemann § 21 Rn 53).
  • LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 S 49/21

    Wohnungseigentumsrecht: Rückbauanspruch bezüglich einer zugemauerten Türöffnung

    Denn selbst wenn - was nicht ausdrücklich geltend gemacht wurde - Rückbauansprüche bezüglich des Verschweißens der Tür verjährt gewesen sein sollten, gibt diese Rechtsposition dem betreffenden Eigentümer nicht die Befugnis, den errichteten Zustand weiter zu verändern, etwa indem er den geschaffenen baulichen Zustand modernisiert oder instand setzt (OLG Düsseldorf NZM 2009, 442; LG Frankfurt a. M. ZWE 2014, 326; s. auch BGH NJW 2016, 53 Rn. 15; BeckOK WEG/Elzer, 51. Ed. 1.1.2023, WEG § 20 Rn. 175).
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